Insolvenzen
Die Krise abwenden – Mit der Krise umgehen
Wir helfen Ihnen
Holger Strothmann Rechtsanwalt begleitet Unternehmen und Geschäftsführer seit zwei Jahrzehnten auch auf dem Weg in das Insolvenzverfahren.
Nutzen Sie die individuell besten Möglichkeiten, um das Verfahren sinnvoll auszugestalten, etwa mit Insolvenzplänen, übertragender Sanierung oder Eigenverwaltung.
Nach der Krise
In Zeiten der Krise entstehen viele Verhaltenspflichten für Unternehmenslenker, einige davon sind unbekannt, alle zusammen lassen sich oftmals nicht gleichzeitig unter einen Hut bringen.
Die Folge sind vielfältige Risiken für Geschäftsführer und das Umfeld, wie etwa:
- Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzanfechtungen bei Kreditrückzahlung, Schenkungen, Veräußerungen, Honorarzahlungen an Steuerberater
- Strafverfahren wegen Bankrott / Insolvenzverschleppung / Veruntreuen von Arbeitsentgelten / Subventionsbetrug (Corona-Beihilfen)
Einzelunternehmer- und Verbraucherinsolvenzen
Beide Verfahren wurden erheblich verkürzt. Die neuen Restschuldbefreiungsverfahren laufen seit 01.10.2021 nur noch drei Jahre und nicht mehr sechs.
Das hat die Verhandlungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Ein Vergleich zwischen dem potentiellen Ergebnis im Insolvenzverfahren und einem außergerichtlichen Angebot kann jetzt noch leichter zu einer Lösung ganz ohne Insolvenzverfahren führen. Lassen Sie sich professionell begleiten.
Einzelunternehmer: Schuldenfrei nach 3 Jahren
Waren Sie selbständig tätig oder sind es noch? Sie brauchen einen Neuanfang? Rufen Sie an, in einem Gespräch können wir klären, welcher Weg der Beste für Sie ist.
Verbraucher: Schuldenfrei nach 3 Jahren
Schaffen Sie es nicht mehr, die Rechnungen zu bezahlen? Sie wünschten, Sie könnten, den Reset-Knopf drücken?
Da könnte das Verbraucherinsolvenzverfahren etwas für Sie sein. Sowohl außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, Insolvenzantrag als auch gerichtliche Schuldenbereinigungspläne und Betreuung während des laufenden Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode stehen zur Verfügung.
Sie wollen bessere Aussichten?
Lassen Sie sich helfen und gewinnen Sie eine neue Perspektive!
Ob GmbH oder Einzelunternehmung
Sie benötigen eine individuelle Lösung für bestmögliche Ergebnisse. Sollte sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lassen:
Vertretung der Geschäftsführer bei Haftungsansprüchen nach § 64 GmbH (alt) und § 15b InsO (neu). Die Post vom Insolvenzverwaltung kommt oft überraschend und erst nach einigen Monaten oder Jahren. Beugen Sie rechtzeitig vor. Dann können sie den zahlreichen Fallstricken in der Krise entgehen.
Die Restschuldbefreiungsverfahren wurden auf 3 Jahre verkürzt.
Das hat die Verhandlungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Ein Vergleich zwischen dem potenziellen Ergebnis im Insolvenzverfahren und einem außergerichtlichen Angebot kann jetzt noch leichter zu einer Lösung ganz ohne Insolvenzverfahren führen.
Lassen Sie sich professionell begleiten.
Einzelunternehmer: Schuldenfrei nach 3 Jahren
Waren Sie selbständig tätig oder sind es noch?
Sie brauchen einen Neuanfang? Rufen Sie an, in einem Gespräch können wir klären, welcher Weg der Beste für Sie ist.
Verbraucher: Schuldenfrei nach 3 Jahren
Schaffen Sie es nicht mehr, die Rechnungen zu bezahlen? Sie wünschten, Sie könnten, den Reset-Knopf drücken?
Da könnte das Verbraucherinsolvenzverfahren etwas für Sie sein. Sowohl außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan, Insolvenzantrag als auch gerichtliche Schuldenbereinigungspläne und Betreuung während des laufenden Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode stehen zur Verfahren
Insolvenzanfechtung
- alle Arten der Insolvenzanfechtung
- Unternehmen wie Privatpersonen
- Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltungen
- gerichtlich und außergerichtlich
Insolvenzanfechtung für Vermieter, Lieferanten und Dienstleister
Rückforderungen der Insolvenzverwaltung abwehren – kompetente Hilfe durch den von Richterrecht geprägten Anfechtungsdschungel
Insolvenzanfechtung für Kreditgeber
Sicherheiten vereinbaren – mit Sicherheit
- Beratung im Vorfeld
- Abwehr von Forderungen der Insolvenzverwaltung
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Holger Strothmann Rechtsanwalt – Düsseldorf
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 8828 4538
Telefax: +49 (0) 228 249 352 55
E-Mail: info@holgerstrothmannrechtsanwalt.de
Holger Strothmann Rechtsanwalt – Bonn
Prinz-Albert-Straße 3
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